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Zum Leben zu wenig? Und zum Sterben zu viel?

Zum Leben zu wenig?

GDN - Zum Leben zu wenig? Und zum Sterben zu viel? Die Veränderung des Paragrafen 238 STGB.
Das Strafgesetzbuch in Deutschland trat am 1. Januar 1872 in Kraft und diente in erster Linie den Straftäter zum Schutz vor der Öffentlichkeit. Seit damals blieb es nahezu unverändert.
Heiko Maas in seiner Eigenschaft als Justizminister ist nunmehr gelungen im Ansatz etwas zu verändern. Leider nur im Ansatz. Paragraf 238STGB- Stalking. Sicherlich hat der Fall Gina-Lisa Lohfink dazu beigetragen. Opfer von Stalker findet man nicht nur auf prominenter Seite, sondern Täter und Opfer sind auf beiden Seiten angesiedelt .
Der Begriff Stalking entstand in den 80er Jahren in den USA. Er kommt vom englischen Wort “to stalk“, was heranpirschen oder auch anschleichen bedeutet. Ursprünglich in der Jägersprache verwendet, fand er bald Verwendung für ein neues Phänomen, das Verfolgen einer Person.
Die polizeiliche Definition von Stalking lautet:
“Das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und er in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. “Stalking“ bedeutet also “Nachstellung“. Die Nachstellung in Deutschland beinhaltet :Wer einem Menschen unbefugt nachstellt in dem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln über Dritte versucht Kontakt herzustellen oder Kommunikationsmittel unbefugt auswertet und Nachteil des Opfers verwendet und blockiert
3.unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst,mit diesen Kontakt aufzunehmen oder selbige zum Nachteil des Opfers zu unterlassen
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht .
5. eine andere Vergleichbare Handlung vornimmt,
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.
Wer oder Was sind Stalker?
Ist der Erzeuger eines Kindes deren Mutter sich getrennt und er nun kein Unterhalt bezahlt mit den Worten: “ wenn du Unterhalt haben willst, dann musst du mich verklagen, damit ich dich wenigsten einmal pro Jahr vor Gericht sehen kann?“ Ein Anwalt der Prozessbetrug betreibt, indem Klagen fingiert um somit das Opfer zu ruinieren? Oder ist es derjenige , der einem ein besseres Leben suggeriert, das niemals eintreten wird und gleichzeitig versucht sämtlichen Lebenssituationen zu kontrollieren und zu beeinflussen zum Nachteil des Opfers und beginnt immer mit Vertrauensmissbrauch. Stalking lebt von Suggestion und gleichzeitige Kontrolle die zu Lebensumständen führen, die zu materiellen Verlust des Opfer führen.
Stalker beginnen damit den Opfern suggerieren, dass man nur mit ihnen ein besseres Leben führen kann und haben dabei nicht das Wohlwollen Ihres Opfers im Sinn, sondern dessen Ruin. Stalker gestatten in den aller meisten Fallen ihren Opfern kein selbstständiges Leben. Lediglich ein Leben unter Kontrolle indem man meistens zum Leben zu wenig besitzt und zum sterben zu viel, nur darauf bedacht, weiter zu existieren damit der Stalker sein Spiel fortsetzen kann. Was macht dies mit der Psyche eines Menschen? Opfer von Stalkern leben mit der ständigen Angst vor Existenzverlust, Bedrohung und stellen sich ständig die Frage- was kommt als Nächstes?Oftmals führt die weiterhin zu gesundheitlichen Problemen, die das Herz-Kreislaufsystem angreifen.
Denn Stalker werden ganz gewiss nicht dafür sorgen, dass sich die Lebensumstände Ihres Opfers verbessern, sich outen und sind sich keiner Schuld bewusst. Stalker werden sich niemals bei ihren Opfern entschuldigen oder ihren Schaden regulieren. Stalker bewegen sich permanent ein Schritt vor und fünf zurück in Richtung Opfer. Der veränderte Paragraf 238 STGB war eine mutige, notwendige Veränderung seitens des Justizministers Heiko Maas, ist aber leider wieder so banal aufgestellt, dass er vor der Berliner Justiz keinerlei Anwendung finden wird. Will man von Seiten des Gesetzgebers irgendwelche Veränderung herbei fügen, müsste Punkt fünf definiert werden und gleichzeitig der Paragraf 263 STGB verändert werden.
Opfern von Stalking bleibt nur für sich selbst ein erträglichen Umgang damit zu schaffen. Sie bleiben weitergehend sich selbst überlassen. Jedem "Opfer" von Stalking bleibt nur zu wünschen, dass es zu mentaler Stärke zurückfindet. Des Weiteren müssen Opfer von Stalking davon befreien, die Schuld an der Situation zu tragen, denn ein Stalker fühlt sich nur "Groß", wenn sein Opfer schwach erscheint.
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